Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander, doch wer andere zu versorgen hat, sollte trotzdem die möglichen finanziellen Folgen seines Ablebens bedenken.
Ist zum Beispiel der Hauptverdiener einmal nicht mehr da, fällt auch sein Einkommen weg. In der Regel reicht dann die staatliche Hilfe für die Hinterbliebenen nicht aus. Witwen- und Waisenrenten sind minimal und werden nur befristet gezahlt.
Gar keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen haben z. B. Lebensgemeinschaften!
Die Absicherung von Ehe-/Lebenspartnern, Familie und Wohneigentums-Finanzierung oder Geschäftspartnern ist also unverzichtbar.
Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche, auch in der Hinterbliebenenversorgung, sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.
Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung tilgen.
Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risikolebensversicherung schützen.
Unverzichtbar für junge Häuslebauer
Besonders wichtig ist die Risikolebensversicherung für junge Familien mit einem oder mehreren Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll sein - sie zahlt beim Tod eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Sie auf diese Weise etwa zehn Prozent.
Darlehensabsicherung durch Restschuldversicherung
Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Durch sie lässt sich genau die Summe absichern, die der Darlehensnehmer im Falle seines Todes noch schuldig ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Restschuld von den Hinterbliebenen im schlimmsten aller Fälle beglichen werden kann.
Anders als eine Kapitallebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risikolebensversicherungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.
Preisvergleich ist besonders wichtig
Die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern nahezu identisch - wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den Betrag, der bei Vertragsschluss vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.
Wegen der weitgehend gleichen Leistungen raten Experten deshalb, bei der Risikolebensversicherung besonders auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie für einen Jahresbeitrag von weniger als 120 Euro bereits einen Risikoschutz über 150.000 Euro, die im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.
Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.
Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Todesfallrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.
Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Versicherungsunternehmens bewertet.
Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.
Besonderheit bei unverheirateten Paaren: sollte der Versicherungsfall eintreten, wird die vereinbarte Todesfallsumme an Ihren Partner ausbezahlt. Auf diese Geldsumme ist Erbschaftssteuer zu zahlen, wenn der steuerliche Freibetrag von 20.000 € ausgeschöpft ist. Zum Vergleich, für Ehepaare liegt der steuerliche Freibetrag bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €.
Um diese Steuerzahlung auszuschließen, empfiehlt es sich, eine Vertragskonstellation "Über Kreuz" zu wählen, d. h. ein Partner versichert also jeweils den anderen über seinen eigenen Vertrag.
Beispiel: Michaela und Klaus sind nicht verheiratet und möchten eine Risikolebensversicherung abschließen, um sich gegenseitig abzusichern. Sie entscheiden sich für zwei Verträge, wollen aber im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer zahlen. Michaela schließt daher einen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmerin, Bezugsberechtigte und Beitragszahlerin ist. Klaus wird nur die versicherte Person. Klaus schließt einen Vertrag ab, in dem Michaela nur die versicherte Person wird. Wenn Klaus stirbt, wird die Leistung fällig und die Versicherungssumme an Michaela gezahlt. Da sie als Versicherungsnehmerin „ihre eigene“ Versicherungsleistung erhält, kommt es bei der Auszahlung nicht zu einem Erbvorgang und diese bleibt steuerfrei.
Das kann nicht nur für Paare sinnvoll sein - sondern auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Die meisten Lebensversicherer gewähren ihren Kunden das Recht, eine Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Umstellung in der Regel nicht notwendig.
Wer zusätzlich finanziell für sein Alter vorsorgen möchte, kann von diesem Umtauschrecht Gebrauch machen. Nach Ende des Vertrages gibt es dann außerdem Geld - die vertragliche Ablaufzahlung inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung.
Mit der Kapitallebensversicherung erreichen Sie deshalb gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes.