Das Modell: Sie bleiben unverändert Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.
Wie in der privaten Krankenvollversicherung können Sie auch die private Zusatzversicherung durch Auswahl Ihres individuellen Leistungspaketes (Tarifwahl) an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die hohen Eigenbeteiligungen (Festzuschuss) bei Zahnersatz, die Kosten für Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen) oder die Kosten für alternative Heilmethoden (Heilpraktiker) vollständig abfedern.
Darüber hinaus erfreuen sich Policen, die im stationären Bereich eine freie Krankenhauswahl, Übernahme der Eigenbeteiligungen oder die Unterbringung im Ein- bzw. Zwei-Bett-Zimmer abdecken, besonderer Beliebtheit. Rund 31 Millionen Deutsche verbessern bereits jetzt ihren gesetzlichen Grund-Schutz durch eine private Zusatzversicherung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des für Sie passenden Tarifes!
Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Krankenversicherung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln - mit einer privaten Zusatzversicherung zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie aber wichtige Lücken schließen.
Die private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.
Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre gesetzliche Kasse Ihnen macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines alternativen privaten Krankenversicherers.
Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die gesetzliche Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern.
Bei der umgangssprachlich "Chefarztbehandlung" genannten Leistung handelt es sich um die vertraglich zugesicherte freie Arztwahl, d. h. Sie entscheiden im Krankenhaus selber, von welchem Arzt Sie persönlich behandelt werden möchten. Dies kann der Stationsarzt, der Oberarzt oder eben auch der Chefarzt sein.
Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen ebenfalls ganz oder teilweise auffangen.
Angesichts der seit 2005 vorgenommenen, drastischen Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist vor allem die Absicherung im Bereich "Zahnersatz" sehr sinnvoll, da es für Sie hier schnell zu Eigenbeteiligungen kommen kann, die mehrere 1.000 Euro umfassen.
Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall. Hier wird unterschieden zwischen Pflegetagegeld-Absicherungen und Pflegekosten-Absicherungen. Beide Tarife bieten Ihnen und Ihren Angehörigen Schutz vor der Übernahme von immensen Pflegekosten, die von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung - welche nur eine Teilkaskoversicherung darstellt - nicht übernommen werden.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die entstandenen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.derprivatpatient.de
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenzusatzversicherung und privater Kranken-Voll-Versicherung.
Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV-Voll | |
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Im Krankenhaus (stationär) | |||
Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes geeignetes und zugelassenes Krankenhaus (§108 SGB V), keine Privatkliniken, gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung pro Behandlungstag | Je nach Tarif freie Krankenhauswahl und Übernahme der gesetzlichen Eigen-beteiligung |
Freie Auswahl des Krankenhauses, auch Privatkliniken. Gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligungen sind in der PKV grundsätzlich nicht vorgesehen. |
Unterbringung im Krankenhaus | Unterkunft in einem Krankenhauszimmer, i.d.R. Mehrbettzimmer, die je nach Kranken-haus auch 3-6 (!) Betten umfassen können | Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar | Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar |
Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt, Behandlung nach §28 SGB V = ausreichend und zweckmäßig | Arzt eigener Wahl, auch Spezialisten, je nach Tarif (Oberarzt/ Chefarzt) | Arzt eigener Wahl, auch Spezialisten, je nach Tarif (Oberarzt/ Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhaus- behandlungen |
GKV-Fallpauschalen je nach Diagnose, Arzthonorare werden pauschal abgegolten | Arzt-Honorare werden nach erbrachter Leistung abgerechnet und je nach Tarif auch über Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) erstattet | Arzt-Honorare werden nach erbrachter Leistung abgerechnet und je nach Tarif auch über Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) erstattet |
Leistungen niedergelassener Ärzte (ambulant) | |||
Auswahl des Arztes | Beschränkt auf zugelassene Kassenärzte | Freie Arztwahl (auch Spezialisten) versicherbar | Freie Arztwahl (auch Spezialisten) versicherbar |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte |
Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen, |
Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar | Je nach Tarif deutlich höhere Kostenüber-nahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ) |
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) | Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr | Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich | Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich |
Vorsorge- untersuchungen |
Eingeschränkte Vorsorge-untersuchungen nach gesetzlichem Leistungs-katalog, z.B. Darmkrebs-Früherkennung bei Frauen und Männern erst ab 50. Lebensjahr | Je nach Tarif höherer Leistungsumfang als bei GKV und ohne festgelegte Altersbegrenzung | Je nach Tarif deutlich höherer Leistungs-umfang als GKV (z.B. Tumormarker, Mammografie, Ultraschall) und ohne festgelegte Altersbegrenzung |
Heilpraktiker- leistungen |
Keine Heilpraktiker-leistungen | Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar | Behandlung durch Heilpraktiker und Erstattung alternativer Heilmethoden je nach Tarif |
Zahnarztleistungen | |||
Zahn- behandlung |
100% nur für zugelassene Leistungen | Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen | Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen |
Zahnersatz | 50 bis 65% der günstigsten Regel-versorgung (nur Festzuschuss) | Je nach Tarif bis zu 100%, für modernen, hochwertigen Zahn-ersatz auch unter ästhetischen Gesichtspunkten | Je nach Tarif bis zu 100% für modernen, hochwertigen Zahn-ersatz auch unter ästhetischen Gesichtspunkten |
Zahnarzthonorare | Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA), gesetzlich festgelegter Leistungskatalog | Übernahme des Eigenanteils der Zahnarztrechnung, tarifabhängig bis zu 100% | Je nach Tarif, Übernahme der Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder sogar darüber hinaus |
Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.
Selbst für Kinder und Jugendliche bieten sich verschiedenste Tarife der privaten Zusatzversicherung an, z. B. um bessere Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung oder eine ausgewählte Unterbringung im Krankenhaus zu erhalten.
Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.
Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.
Auch die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie also eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Bei der Antragsstellung werden - je nach gewähltem Tarif - zeitlich begrenzte Fragen nach chronischen Krankheiten, Unfällen, stationären Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.
Für noch nicht ausgeheilte Erkrankungen besteht die Möglichkeit, diese durch einen Beitragszuschlag mitzuversichern oder Sie schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Versicherungsgesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt daher auf jeden Fall.
Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt auch für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.