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Vorsorge-Produkten.


Private Krankenversicherung

Private KrankenversicherungDie Möglichkeiten. Die Sicherheit. Die Zukunft.

Privat krankenversichert. So geht's: Wachsende Sozialabgaben, steigende Ansprüche und spürbare, gesetzlich verankerte Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) an den Krankheitskosten stellen viele Menschen vor die Frage, ob sie nicht besser eine private Krankenversicherung abschließen sollten.

Fast 38 Millionen Menschen haben heute bereits eine private Krankenversicherung - und es werden täglich mehr. Hiervon sind fast 9 Millionen vollständig privat krankenversichert. Die übrigen rund 29 Millionen verbessern ihren gesetzlichen Schutz durch eine private Zusatzversicherung.

Es gibt mehr Wege, als Sie denken. Nur die private Krankenversicherung kann auf den Wunsch, persönliche Bedürfnisse abzusichern, eingehen. Hier bestimmt der Einzelne den für ihn optimalen Leistungsumfang je nach Lebensstandard, Einkommen und Höhe der Selbstbeteiligung. Vom Grundschutz, der in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, bis zum Spitzenschutz in allen Bereichen - Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme inklusive!

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmemodalitäten gelten?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den für Sie persönlich optimalen Versicherungsschutz zu finden!

Vorteile der privaten Krankenversicherung 

Wer sich privat krankenversichert, hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist alles möglich.

Bauen Sie auf individuelle Sicherheit. Das Leistungsspektrum, geht - je nach Tarif - weit über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinaus. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Krankenversicherung. Ambulant können zum Beispiel Heilpraktiker-Leistungen abgesichert werden oder Sie erweitern Ihre Erstattungssätze im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz auf bis zu 100%. 

Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber regelmäßig bei Gesundheitsreformen vornimmt!

Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.pkv.de

Wer darf sich versichern?

Ein Viertel der gesetzlich Versicherten würden laut Umfrage gerne in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln - über 17 Millionen Menschen! Aus gutem Grund, denn in der PKV wird ihnen ein umfangreiches Leistungsprofil geboten. Diesen Wünschen steht bei vielen allerdings die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entgegen, d. h. sie dürfen die gesetzliche Krankenversicherung nicht verlassen obwohl sie es sich wünschen.

Melden Sie Ihre Ansprüche an: Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden. Das betrifft alle Arbeitnehmer sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro liegt (das entspricht 5.775,00 Euro im Monat; Stand 2024).

Selbständige und Beamte können sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens jederzeit privat versichern.

Beamte, Beamtenanwärter sowie andere Beihilfeberechtigte, wie zum Beispiel Richter oder Abgeordnete, haben Beihilfeansprüche durch ihre Dienstherren (Bund oder Land) und sind in der Regel privat versichert, weil nur in der PKV entsprechende Quoten-Tarife angeboten werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.beamte-in-der-pkv.de

Fazit: Privatversicherte kommen aus der Mitte der Gesellschaft!

Leistungen der Privaten

Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen.
92 % der PKV Versicherten sind mit ihren Leistungen zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit ist die extrem niedrige Beschwerdequote von aktuell nur 0,014 Prozent.

Zusätzlich flossen im Jahr 2023 33,4 Milliarden Euro durch privat Versicherte in das deutsche Gesundheitssystem. Wären sie gesetzlich versichert, hätte das System allein in diesem Jahr 12,63 Milliarden Euro verloren - Praxen müssten schließen, Jobs gingen verloren. Dank der Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung können Ärzte und Krankenhäuser investieren und so den hohen medizinischen Standard sichern, von dem alle profitieren. Die Privatversicherten stützen das gesamte Gesundheitssystem. 

Die Versicherten profitieren von Überschüssen der Unternehmen: Die privaten Krankenversicherungen erreichten 2023 im Schnitt eine Verzinsung von über 2,6 Prozent. Von allen erwirtschafteten Überschüssen kommen mindestens 80 Prozent den Versicherten der PKV zugute.

Sie haben ein garantieres Leistungsversprechen: in der privaten Krankenversicherung haben Sie durch Ihre einmal vertraglich vereinbarten Leistungen das Versprechen, dass Ihnen diese ein Leben lang, und zwar ohne wenn und aber zur Verfügung gestellt werden!

Einseitig vereinbarte Kürzungen des Leistungskataloges, wie sie durch den Gesetzgeber bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden, gibt es im System der Privaten nicht.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.derprivatpatient.de

Beiträge der Privaten und ihre Berechnung


Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket - vom günstigen Grundschutz für junge Existenzgründer bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle. Eine Beitragsberechnung gemäß Einkommen gibt es nicht - auch nicht bei Selbständigen und Freiberuflern.

Voll versichert + voller Durchblick = Sie selbst bestimmen den Beitrag.
Der Beitrag wird individuell kalkuliert und richtet sich nach Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand sowie der gewünschten möglichen Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.

Außerdem gilt: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, erhält oft mehrere Monatsbeiträge zurück!

So einfach geht das: mit eigenverantwortlicher Bedarfsermittlung, frühzeitiger individueller Vorsorge und mit der Zukunftssicherheit der Alterungsrückstellungen.

Wir unterstützen Sie dabei! Fachlich kompetent, fair und unabhängig sowie mit langjähriger Berufserfahrung bzw. Marktkenntnissen!

Achtung Onlinevergleiche! 

Zum Thema private Krankenversicherung gibt es im Internet eine hohe Anzahl verschiedenster Vergleichsrechner und Vergleichsportale. Dies mag für Sie auf den ersten Blick durchaus von Vorteil erscheinen.

Sie erhalten nach Eingabe einiger Mindestdaten wie Ihrem Geburtsdatum, dem gewünschten Leistungspaket (Basis, Premium oder Optimum) und einer möglichen Selbstbeteiligungshöhe innerhalb weniger Sekunden einen Beitragsvergleich mit einer vermeintlich vollständigen Übersicht der Versicherungsgesellschaften.

Vorteil: so erhalten Sie anonym und schnell einen ersten Überblick, welche monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung erhoben werden könnten. 

Nachteil: die dargebotenen Ergebnisse sind in der Regel wenig aussagekräftig. Entscheidende Kriterien wie die Einschätzung Ihrer persönlichen Gesundheitshistorie sowie Informationen über die Notwendigkeit einer Krankentagegeld-Absicherung können bei solchen Onlinerechnern oftmals nicht abgerufen werden. Von einer Beratung über die erforderliche Höhe einer solchen Absicherung ganz zu schweigen!

Weiterer Nachteil: Für Sie vorteilhafte Rabatte aufgrund der Tatsache, dass Sie möglicherweise Nichtraucher sind oder den BMI einhalten werden ebenfalls nicht dargestellt. Arbeitgeberfinanzierte Beitragsentlastungsprogramme für die private Krankenversicherung (siehe Thema Beitragsentwicklung, Airbag 3) im Alter werden von diesen Portalen in der Regel überhaupt nicht berücksichtigt!

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres optimalen Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung aller nötigen Faktoren. Fachlich kompetent mit über 25-jähriger Erfahrung in dieser Branche!

Die PKV in der Praxis

Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Anzahl von Tarifen gegenüber. Fast alle diese Tarife haben die ein oder andere Besonderheit, die für Sie als Kunde in der Abrechnung unterschiedliche Auswirkungen haben können.

Eigenverantwortung wird in der privaten Krankenversicherung daher Groß geschrieben. Grundsätzlich entscheidet der Versicherte, welche Leistungen er versichern möchte. Er zahlt seine Arzt- und Zahnarztrechnungen direkt und bekommt sein Geld von der Versicherung zurück. Rechnungen können aber auch bereits erstattet werden, bevor sie bezahlt wurden, somit muss keine Rechnung vorfinanziert werden! Die Erstattung hängt vom jeweils gewählten Tarif ab. Rechnungen des Krankenhauses für die Unterkunft werden direkt von der Versicherung beglichen. Eine private Krankenversicherung gewährt somit ein Höchstmaß an Sicherheit!

Der Versicherungsschutz ist flexibel. Ändern sich die Bedürfnisse des Versicherten, gibt es viele Möglichkeiten, den Schutz anzupassen. Wird der Schutz auf neue Leistungen ausgeweitet, kalkuliert die Versicherung für diese Erweiterung einen neuen Beitrag. Umgekehrt ist es selbstverständlich mit dem Ziel einer Beitragssenkung möglich, auf bestimmte Leistungen zu verzichten.

Bei der Umstellung in einen anderen, gleichartigen Tarif beim selben Versicherer werden dem Versicherten die bisher erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen angerechnet. Selbst beim Wechsel des Versicherungsunternehmens ist seit dem Jahr 2009 eine Übertragung der Alterungsrückstellungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich möglich. Ein großer Vorteil, der nur durch Angebotsvielfalt und Wettbewerb möglich ist. 

Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz, die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft. Gesetzlich kontrollierte Sicherheit ist also auch bei der privaten Krankenversicherung gegeben, aber im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mit größtmöglicher Freiheit für die Versicherten verbunden!

Thema Beitragsentwicklung

Privatversicherte haben einen lebenslangen Anspruch auf hervorragende Leistungen und Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Um das zu gewährleisten legen die PKV-Unternehmen einen Teil der Beiträge ihrer Versicherten auf dem allgemeinen Kapitalmarkt an. So erzielte die Branche für ihre Versicherten in den letzten Jahren eine durchschnittliche Verzinsung von über 2,6 %. Insgesamt wurden bis heute mehr als 320 Milliarden Euro - nicht Millionen sondern Milliarden! - sogenannte Alterungsrückstellungen in der Kranken- und Pflegeversicherung aufgebaut. Unter www.zukunftsuhr.de finden Sie die aktuelle Höhe. Die PKV - eine Krankenversicherung mit eingebauter Altersvorsorge!

Bereits in der Beitragskalkulation wird berücksichtigt, dass mit dem Alter der Versicherten auch die Inanspruchnahme von Leistungen zunimmt. Hierfür wird eine Alterungsrückstellung gebildet, indem in jüngeren Jahren höhere Beiträge erhoben werden, als es dem statistischen Risiko entspricht. Vereinfacht gesagt wird für jeden Versicherten ein individuelles "Sparschwein" angelegt. Steigt im Alter dann die Inanspruchnahme von Leistungen, kann dies durch Entnahmen aus der Alterungsrückstellung finanziert werden (Airbag 1). 

Als zusätzliche Altersvorsorgemaßnahme wird außerdem seit dem 01.01.2000 ein gesetzlicher Zuschlag  von 10% auf den Beitrag für alle Versicherten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr erhoben. Dies soll dazu dienen, dass der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr selbst dann relativ konstant bleibt, wenn die Kosten im Gesundheitswesen weiter so steigen wie bisher (Airbag 2).

Der dritte Sicherheitsfaktor für die Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung sind die Beitragsermäßigungskomponenten, die von vielen Gesellschaften angeboten werden und besonders für Arbeitnehmer - da arbeitgeberzuschussfähig - interessant sind (Airbag 3).

Wir beraten Sie dazu gerne!

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist eine Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private Krankenversicherung gewechselt sind und zum Beispiel Ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgeben wollen oder müssen, können Sie bis zur Vollendung Ihres 55. Lebensjahres völlig problemlos wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, Sie den Arbeitgeber wechseln und Ihr neues Gehalt nicht mehr über der Grenze liegt, und und und ....

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit: Wer Arbeitslosengeld bezieht, wird von der Arbeitsbehörde automatisch wieder gesetzlich pflichtversichert.

In all diesen Fällen verzichtet die PKV grundsätzlich auf die Einhaltung von Kündigungsfristen. Sie hebt den mit ihr abgeschlossenen Vertrag zeitgleich mit Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV auf. 

Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat. Daher besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, sich von der wieder eingetretenen Versicherungspflicht auf Antrag befreien zu lassen. Alternativ sichern Sie sich Ihre angesparten Alterungsrückstellungen in der PKV über eine so genannte Anwartschaftsversicherung.

Wie das funktioniert ? Wir beraten Sie auch hierzu gerne und stehen Ihnen im Fall der Fälle unterstützend zur Seite!


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